RWTH-Bachelor Absolventen erfüllen mit Erhalt ihres Abschlusses die Zulassungsvoraussetzungen für den Master. Eine Bewerbung zum 15.7. 2009 ist daher nicht notwendig, Master-Anwärter müssen sich in der entsprechenden Einschreibefrist einschreiben. Diese beginnt voraussichtlich am 01.08.2009 und endet am 09.10.2009.
Die Ausnahmeregelung für das Praktikum gilt nur bis 2011. Das heißt, dass der Praktikumsnachweis über 6 Monate Praktikum bis zum Beginn der Master-Thesis erbracht sein muss. Spätere Bachelor-Studenten müssen bei Bewerbung zum Master die 6 Monate nachweisen.
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